Unterrichtsfreie Tage

Neben den Ferien, die für ganz Nordrhein-Westfalen einheitlich festgelegt sind, stehen den Schulen pro Schuljahr drei (Schuljahr 2025/26, 2026/27 und 2027/28) bis vier (Schuljahr 2023/24, 2024/25, 2028/29 und 2029/30) bewegliche Ferientage zur Verfügung.

Wann genau diese sein sollen, entscheidet die Schule. Dabei wird mindestens einer der beweglichen Ferientage den Festen und Bräuchen vor Ort (zum Beispiel Karneval) entsprechend festgelegt.

 

Ferientermine:

  • Herbstferien
  • Weihnachtsferien
  • Ostern
  • Pfingsten
  • Sommerferien

bewegliche Ferientage:

  • 1.Mai
  • Christi Himmelfahrt
  • Fronleichnam

Karneval:

  • Altweiberdonnerstag 12 Uhr Schulschluss
  • Karnevalsfreitag, Rosenmontag und Veilchendienstag

Zeugniskonferenzen:

  • Zeugnisausgabe 1. Halbjahr
  • Zeugnisausgabe 2. Halbjahr

An den Tagen vor den Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien findet keine Über-Mittag-Betreuung und keine Hausaufgabenbetreuung statt.

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