Schulen in freier Trägerschaft

Eine Schule in freier Trägerschaft (auch: „Privatschule“) ist eine Schule, die sich im Gegensatz zur Schule in öffentlicher Trägerschaft in der Verantwortung eines freien (nichtstaatlichen) Schulträgers befindet. Die Träger können kirchliche Organisationen, Gewerkschaften, Vereine, Privatpersonen und sonstige Gesellschaften sein. Gründe für die Bildung von Privatschulen sind besondere Kapitalinteressen, Weltanschauungen oder andere erzieherische Konzepte.

Leistungen

Privatschulen werden in der öffentlichen Meinung oft als leistungsstarke Schulen angesehen. Die einzige bislang bekannte Analyse der PISA-Ergebnisse 2006 (Naturwissenschaften) sagt aus, dass in den meisten Ländern Privatschulen öffentlichen Schulen tatsächlich überlegen sind, dies jedoch teilweise durch eine andere Zusammensetzung der Schülerschaft bedingt ist.

Schüleranteil

Je nach Bundesland schwankt der Anteil der Schüler, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, stark. Im OECD-Durchschnitt lag er 2006 bei 14 %. In Deutschland war er niedriger und lag bei 6 % und in der Schweiz bei 5 %. Zu den europäischen Ländern, in denen Privatschulen relativ verbreitet sind, zählten 2006 die Niederlande mit 67 %. Die Privatschule ist in Deutschland ein Randphänomen. Dagegen gibt es sie in Irland, Dänemark, den Niederlanden, den USA und in Großbritannien recht häufig. Auch in Frankreich und Spanien besucht ein beträchtlicher Teil der Schüler der Primar- und Sekundarstufe Privatschulen, die fast ausschließlich in kirchlicher Trägerschaft sind.

Begriff

Anstelle von „Privatschule“wird häufig die sperrigere, aber wertneutralere Bezeichnung „Schule in freier Trägerschaft“(umgangssprachlich auch: „freie Schule“) bevorzugt.

Rechtsgrundlage

Das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft wird durch Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes ausdrücklich gewährleistet. Der hohe Rang der Gewährleistung (Art. 7 GG zählt zu den Grund- und Menschenrechten) resultiert aus der Erfahrung im Nationalsozialismus. Um eine Gleichschaltung der Bildung zu vermeiden, wird das Bestandsrecht von Schulen in freier Trägerschaft garantiert.

Diese Gewährleistung verpflichtet, um das Recht zur Gründung von 'Schulen in freier Trägerschaft' nicht ins Leere laufen zu lassen', den Staat dazu, die Gründung dieser Schulen zu unterstützen. Die Auffassungen über die Höhe der Zuschüsse, die eng mit dem Schulgeld zusammenhängen, sind umstritten und schon mehrfach Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen gewesen. Da das Schulwesen in Deutschland in der Hoheit der Länder liegt, gibt es in jedem Bundesland andere Bedingungen für Schulen in freier Trägerschaft.

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