Hinweise für Eltern

Liebe Eltern,

  • Ein Aufgabenheft kann Ihnen ermöglichen, sich regelmäßig über den Aufgabenstand Ihres Kindes zu informieren. Sie können genauer erkennen, welche Aufgaben Ihr Kind zu welchem Tag zu erledigen hat. Sie und Ihr Kind haben damit eine Wochenübersicht, die die Arbeitseinteilung erleichtert. So erfahren Sie auch, zu welchem Termin Materialien mitzubringen sind und können diese Besorgungen besser planen.
  • Das Aufgabenheft ist der ständige Begleiter für alle schulischen Aufgaben Ihres Kindes. In der Regel soll der Schüler das Heft autonom und selbstverantwortlich führen.
  • Bei besonderer Notwendigkeit und Absprache kann das Hausaufgabenheft auch den Kontakt in kurzer Form zwischen Ihnen und Schule darstellen. Dann kann die wöchentliche Unterschrift dem Lehrer mitteilen, dass Sie sich von der Anfertigung der Hausaufgaben überzeugt haben. Auch Mitteilungen und Bemerkungen können dann mit den Lehrkräften ausgetauscht werden. So kann auch über Zusatzaufgaben, „vergessene“ Hausaufgaben und wichtige Termine ein Austausch stattfinden.

Ihr Kind ist krank

Uns ist es wichtig zu wissen, warum ein Kind nicht in der Schule ist. Daher rufen Sie uns bitte direkt am ersten Tag an, an dem Ihr Kind erkrankt sein sollte. Bitte unbedingt zwischen 8.00h und 8.30h anrufen.

Wenn sie absehen können, dass Ihr Kind mehrere Tage fehlen muss, so teilen Sie uns auch das bitte direkt mit. Dann brauchen Sie nicht jeden Tag erneut anzurufen.

Unser Sekretariat gibt die Krankmeldungen an die Lehrerinnen und Lehrer weiter.

Kann Ihr Kind wieder zur Schule kommen, so bringt es bitte sofort eine schriftliche Entschuldigung mit. Den Anruf allein dürfen wir nicht als Entschuldigung ansehen. Ansteckende Krankheiten sind sofort mitzuteilen.

Beurlaubung

Sollten Sie vorab wissen, dass Ihr Kind fehlen muss, so benötigen wir einen schriftlichen Antrag von Ihnen. Darin müssen die Gründe von Ihnen genannt werden, weil wir eine Schülerin oder einen Schüler nur unter ganz besonderen Bedingungen beurlauben dürfen. Das gilt auch für absehbare Arzttermine.

Dann wenden Sie sich bitte schriftlich an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer Ihres Kindes. Längere Beurlaubungen müssen vom Schulleiter genehmigt werden.

Die Schule ist gehalten, vor und nach den Ferien keine Beurlaubungen zu genehmigen.

Ihr Kind wird mit dem Auto gebracht / geholt

Bitte beachten Sie die polizeilichen Halteverbote vor den Einrichtungen.

Es ist auch im Sicherheitsinteresse Ihres Kindes, wenn Sie Ihr Kind an den angrenzenden Parkplätzen ein- bzw. aussteigen lassen.

Wie empfehlen den Parkplatz Rathaus, von dort kann Ihr Kind ohne Überquerung einer Straße und auf kurzem Wege unsere Schule erreichen.

Dort stehen auch zahlreiche Parkplätze für eine längere Verweildauer zur Verfügung.

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