Finanzierung und steuerliche Berücksichtigung

Privatschulen (Ersatzschulen) finanzieren sich zum Teil aus einem Finanzausgleich für die Ersatzschulen, der je nach Bundesland verschieden hoch ist und bestimmten Bedingungen unterliegen kann, so etwa der Kostenfreiheit des Schulbesuchs. Weitere Finanzquellen sind das Schulgeld und die Einnahmen (Beiträge und Spenden) von Schulfördervereinen.

Ergänzungsschulen erhalten keinen Finanzausgleich und finanzieren sich ausschließlich aus dem Schulgeld und durch die Einnahmen (Beiträge und Spenden) von Schulfördervereinen.

Bis 2008 konnten in Deutschland 30 % der Kosten für Privatschulen ohne Begrenzung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ab 2009 können weiterhin 30 % der Kosten, höchstens aber 5000 Euro pro Jahr und Kind geltend gemacht werden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten bleibt von der Änderung unberührt.

Quelle: Wikipedia, Privatschule

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