Fahrtkostenerstattung

In der Regel werden Fahrtkosten des Schülers, zum Teil abhängig von de Entfernung zur Schule, erstattet. Der Schulträger (in der Regel die Kommune) schließt dazu mit dem örtlichen Verkehrsverbund eine vertragliche Regelung ab. Üblicherweise stellt dann die Schule dem Schüler ein sogenanntes Schoko-Ticket zur Verfügung. Da das Schoko-Ticket über den Schulweg hinaus zur Verfügung steht, muss dann ein zusätzlicher Betrag durch die Eltern übernommen werden. Dieser Betrag beträgt bis zu 12,00€.

Nach geltender Rechtslage gilt diese jedoch ausschließlich für öffentliche Schulen.

Im Schulgesetz werden für Ersatzschulen ausdrücklich Ausnahmeregelungen getroffen, dass diese Fahrtkosten zu bezuschussen sind (§ 106 (1) 2. c) Diese Regelung trifft jedoch nicht für Ergänzungsschulen zu.

Daher könnte die Privatschule zwar mit dem Verkehrsverbund einen Vertrag schließen, die Kosten müssten jedoch von den Eltern selbst getragen werden. Das heißt, dass zusätzlich zum üblichen Eigenanteil von 11,20€ auch die Grundkosten (z.B. Tarif A 35,00€ / Tarif B 50,00€) zu tragen wären.

Alternativ zum sogenannten Schoko-Ticket bietet der Verkehrsverbund ein YoungTicket bzw, YoungTicket PLUS an. Die Kosten des YoungTicket PLUS unterschreiten die o.a. Beträge.

Dieses Ticket kann in den Abendstunden und am Wochenende ebenfalls wie das Schoko-Ticket eingesetzt werden. Ansonsten gilt dieses nur für den Schulweg.

Wir empfehlen daher die direkte Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Anbieter (z.B. Niederrheinwerke, SWK etc.) und dort ein entsprechendes Abo abzuschließen.

Busticket

Als Schüler unserer Schule haben die Kinder Anspruch auf das Young Ticket Plus.

Die Leistungen sind:

  • Fahren rund um die Uhr: Mit dem YoungTicketPLUS kann man so oft man möchte im jeweiligen Geltungsbereich fahren.
  • VRR-weit gültig am Abend und an Wochenenden: Montags bis freitags ab 19 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen sowie am 24. und 31.12. sogar ganztägig kann man mit dem YoungTicketPLUS durch den gesamten VRR Bereich fahren - unabhängig von der eigentlich gewählten Preisstufe.
  • Personenmitnahme: An Wochenenden, Feiertagen und am 24.12. und 31.12. sowie werktags ab 19 Uhr kann man eine Person nach Wahl auf seinem YoungTicketPLUS mitfahren lassen.
  • Kostenlose Fahrradmitnahme: Ein Fahrrad kann immer im jeweiligen Geltungsbereich kostenlos mitgenommen werden - zu den üblichen Mitnahmezeiten.

 

(Quelle: www.vrr.de)

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