Schulordnung

Unsere Schule ist ein

  • Lernort, an dem man Neues lernen und seine eigene Fähigkeiten entwickeln kann.
  • Begegnungsort, an dem Mitschüler und Mitschülerinnen, Lehrerinnen und Lehrer sich treffen, um zu reden, zu planen, zu arbeiten.
  • Aufenthaltsort, mit Räumen, die sauber, ordentlich und freundlich sein sollen, wo man sich Zeit und Ruhe lässt und wo jeder sich wohl fühlen kann. Hier soll alles unterbleiben, was zur Gefährdung oder Belästigung von Mitmenschen oder zur Beschädigung von Sachen führen kann.

Hierzu brauchen wir Regeln, an die sich jeder, der diese Schule besucht, zu halten hat:

  1. Die Schüler und Schülerinnen finden sich rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn (5-15 Minuten) in der Schule ein. Zum Unterrichtsbeginn begeben sie sich zügig, ruhig und ohne gegenseitige Behinderung zu ihrem jeweiligen Klassen- / Kursraum und erwarten dort den Lehrer bzw. die Lehrerin.Die Schüler und Schülerinnen der Unterstufe gehen immer gemeinsam mit dem Lehrer zum Klassenraum.Bei späterem Unterrichtsbeginn (z.B. in der 2. Stunde) betreten die Schülerinnen und Schüler erst fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulgebäude.
  2. In den großen Pausen verlassen alle Schüler/-innen die Gebäude und suchen die Pausenhöfe auf.Bei Regen oder sehr schlechtem Wetter bleiben die Schüler/-innen in den Klassenräumen.
  3. Um niemanden zu gefährden oder zu verletzen, darf auf den Höfen kein (Fuß-) Ball gespielt werden. Im Winter muss das Schneeballwerfen und Schliddern unterbleiben.
  4. Die 5-Minuten-Pausen dienen nur dem Lehrer- bzw. Fachraumwechsel. In dieser Zeit wechseln die Schüler/-innen auf kürzestem Weg den Unterrichtsraum.
  5. In den Treppenhäusern muss man sich ruhig und aufmerksam bewegen und jedes Rennen und Rempeln unterlassen, da hierbei eine besondere Gefährdung besteht. Zu den großen Pausen soll jeder Schüler und jede Schülerin auf kürzestem Weg auf den jeweiligen Schulhof gehen. Dadurch werden die Treppen und Flure nicht zu unnötigen Engpässen.
  6. Beschädigungen und starke Verschmutzungen in/an Räumen, Einrichtungsgegenständen und persönlichem Eigentum sind dem Klassen- /Fachlehrer sofort zu melden, damit Schüler/-innen und Lehrer/-innen gegebenenfalls gemeinsam über die Behebung des Schadens beraten und entscheiden können. Wichtig: Schülereigentum, das unbeaufsichtigt herumliegt, ist nicht versichert.
  7. Für die Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen, Fluren und auf den Treppen des Schulgebäudes muss sich jeder Schüler verantwortlich fühlen. Für die Durchführung der Mülltrennung sind verschiedene Müllbehälter aufgestellt.Die genaue Beachtung schont die Umwelt und spart Geld.
  8. Jeder unnötige Lärm soll vermieden werden, denn Lärm macht krank.
  9. Auf den Toiletten achten alle Schüler/-innen aus hygienischen Gründen auf Sauberkeit. Die Räume dienen keinen anderen Aufenthaltszwecken.
  10. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist nicht erlaubt.
  11. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist allen Personen untersagt.
  12. Die Benutzung von Geräten, die Aufzeichnung bzw. Wiedergabe von Tonquellen (Walkman, MP3-Playern, Handys) oder Kommunikation (Mobiltelefone) ermöglichen, ist nicht erlaubt.
  13. Mobiltelefone dürfen auf keinen Fall verwendet werden. Sie dürfen auf keinen Fall den Unterrichtsbetrieb stören und sind während der gesamten Anwesenheit auf den Schulgeländen auszuschalten. Sollten, aufgrund ausdrücklicher Genehmigung, dennoch Handys im Besitz sein, so sind diese vollständig auszuschalten (Stummschalten reicht nicht).
  14. Bei Verstößen gegen die Anweisung können die Geräte von einer Lehrerin/ einem Lehrer weggenommen werden. Jedes Gerät, das sichtbar ist oder den Unterricht stört (z.B. durch Läuten), wird von der Lehrkraft in Verwahrung genommen.
  15. Eingezogene Geräte können nur von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden, damit diese erzieherisch auf ihre Kinder einwirken die Hausordnung einzuhalten. Über Abweichungen von dieser Regelung entscheidet im Einzelfall ausschließlich die Schulleiterin.Eine Gewährleistung für eingezogene oder verwahrte Geräte wird nicht übernommen.
  16. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass das heimliche Fotografieren, bzw. Filmen von Personen, oder das heimliche Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes im Unterricht, keinesfalls nur ein Kavaliersdelikt darstellt, sondern ein Strafbestand (§201 StGB) ist.

Wer diese Regeln nicht beachtet oder sie verletzt, stört den Schulfrieden.

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